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Spore
- Verborgene DRM-Beschränkungen -
Wie mittels DRM künftig Software "verbraucht" wird
Gedanken eines Verbraucherzwerges
Spore ist ein außergewöhnliches Computerspiel von Will Wright, dem Schöpfer von SimCity, das einst Sid Meier zu Civilization inspirierte. Obwohl Spore ein familiengerechtes Programm mit verschieden einfachen Spielphasen für fast jede Altersstufe ist, bringt es leider ein neuartiges Problem für den Käufer mit sich:
Verleger Electronic Arts (EA) setzt bei Spore erstmals in großem Umfang ein besonderes DRM (Digital Rights Management) ein, das die üblichen Nutzungsmöglichkeiten stark einschränkt. Zum Einsatz kommt eine besondere Variante von SecuROM aus dem Hause von Sony. Unter anderem berechnet das DRM mittels eines Zählers in Abhängigkeit von der Hardware eine Art von "Verbrauch" und verweigert gegebenenfalls den Betrieb. Dieser Artikel versucht, Hintergründe zu beleuchten und Fakten zusammenzustellen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stammt aus der Hand eines einfachen Käufers, nicht eines Juristen. Sollte jemand Fehler feststellen, informiere er mich bitte.
Von besonderen Einschränkungen durch das DRM erfahren Käufer des Programms Spore auf der Verkaufspackung nichts. Auf ihr findet sich nur der übliche Hinweis "Dieses Produkt ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt" sowie ergänzende Hinweise in winziger Schrift: Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Um Zugang zu den Online-Features zu erhalten, ist die vorherige Registrierung erforderlich". So weit, so gut. Damit kann man leben. Erst nach dem Kauf erscheint später bei der Programminstallation auf dem Bildschirm eine mehrseitige juristische Erklärung, die EULA (Endbenutzer-Lizenzvertrag), die bestätigt werden muss. Darin finden sich eingebettet unter anderem folgende Zeilen:
"Der erste Endbenutzer dieser Lizenz kann die Software auf einer je nach Produkt unterschiedlichen Anzahl von Computern installieren und authentifizieren... Das Recht auf den Erhalt von Updates und dynamischen Inhalten sowie das Recht auf die Nutzung beliebiger Online-Dienste von EA in Verbindung mit dieser Software kann möglicherweise nicht übertragen werden. Du darfst die Software nicht übertragen, wenn du die Bedingungen dieses Vertrags bereits ausgeschöpft hast, indem du die Software auf der maximal zulässigen Anzahl von Computern authentifiziert hast. Folgeempfänger dieser Lizenz können die Software möglicherweise nicht auf weiteren Computern authentifizieren."

Spore - Bild der Zellenphase
Müssen die mehrseitigen EULA-Rechtstexte eigentlich nach dem Kauf gelesen werden? Was bedeuten die ganzen Paragrafen in der Realität, einmal abgesehen davon, dass der mündige Kunde seltsamerweise in einer Rechtsbelehrung geduzt wird, in der noch dazu auffallend oft das Wort "möglicherweise" vorkommt? Kann das Ganze "möglicherweise" einfach ignoriert werden? Leider nein. Denn das Spiel enthält einige handfeste Einschränkungen, um die so viele Spekulationen entstanden, dass Verleger Electronic Arts (EA) sich schließlich veranlasst sah, eine mehrseitige Erklärung im Internet zu veröffentlichen, Link:
EA: "Kopierschutz von Spore ... Dieses System dient zur Bekämpfung der Softwarepiraterie."
Wie genau funktioniert nun dieser "Kopierschutz" beim DRM von EA (EA-DRM)? Erst einmal lässt sich sagen, dass das Wort "Kopierschutz" den Kern eher nicht trifft. Denn das EA-DRM verwendet die Installations-DVD nach der Installation gar nicht mehr zur Prüfung des Lizenzbesitzes, wie es bisher die Regel bei Computerspielen ist. Eine Kopie wäre also sinnlos, der Schutz davor dürfte es ähnlich sein. Statt dessen dürfte für das EA-DRM der Begriff "Weitergabeschutz" besser zutreffen. Denn das Programm zählt vor allem, auf wieviel verschiedener Hardware es gestartet wurde. Es prüft damit, ob es an einen anderen Computer weitergegeben wurde. Beispielsweise legal innerhalb der Familie vom Vaterdesktop an das Notebook des Sohnes, oder im Gebrauchthandel weiterverkauft - oder illegal verbreitet als Raubkopie. Wie unterscheidet das Programm nun zwischen regulärer Weitergabe und illegaler Kopie? Die verblüffende Antwort: gar nicht. Statt dessen wertet das EA-DRM die Konfiguration des Computers aus und zählt einfach die vermeintliche "Anzahl der Rechner", auf denen das Programm online gestartet wurde. Wird dabei die maximale Anzahl von 3 überschritten, verweigert das Programm die weitere Nutzung.
Auf diese innovative Weise wird Software nun mittels DRM-Zähler quasi allmählich "verbraucht".
Was nun tun, wenn ein Hardwarefehler vorliegt oder ein PC erneuert wird oder es in einer Familie mit wechselnden Benutzern im Laufe der Zeit einfach mehr als drei Computer gibt? EA meint dazu wörtlich auf seiner Informationsseite im Internet: "Wenn du der Meinung bist, dass in deiner Situation besondere Umstände zutreffen, kontaktiere bitte unseren Customer Support. Dann besprechen wir die Situation mit dir". Hmmm. Ich kenne die Leute gar nicht, aber immer wieder duzen die mich. Und warum soll ich mit denen "meine Situation" besprechen? Bin ich hier vielleicht beim Arzt und verzichte deshalb auf meine Privatsphäre? Und gehört dieses Spielexemplar auf dem Tisch nun eigentlich mir, oder habe ich es nur für maximal drei Computer "geliehen"? Davon stand jedenfalls nichts auf der Packung. Bezahlt habe ich immerhin den Vollpreis von 60 Euro für die "Galactic Edition".
Es kommt noch heftiger: Was tun im Fall, dass jemand das Spiel gebraucht kauft, aber dann bei der Installation feststellt, dass es nicht mehr aktiviert werden kann? Im Fall des EA-DRM schützt selbst der prüfendste Blick auf die Packung nicht vor dem Game Over bei der Installation. Entsprechende Berichte finden sich bereits in einigen Foren. Vielleicht kann man ja noch mit EA "seine Situation besprechen"? Wohl eher nicht, mit dem falschen vorgetragenen Grund gibt es keine Hilfe, wir erinnern uns an die EULA: Du darfst die Software nicht übertragen, wenn du die Bedingungen dieses Vertrags bereits ausgeschöpft hast, indem du die Software auf der maximal zulässigen Anzahl von Computern authentifiziert hast. Da mag ein Gebrauchtkäufer ausrufen: "Aber davon wusste ich doch gar nichts, das steht nicht auf der Verpackung! Außerdem ist dies doch ein Original mit Seriennummer und keine Raubkopie!" Zu spät. Was tun? Gekauft auf den Flohmarkt? Na, dann viel Spaß bei der Rechereche nach dem Verkäufer...
Die Begrenzung der "maximalen Anzahl der Computer" ist aber nicht alles. EA hat sich noch etwas ausgedacht, um die "Softwarepiraterie" unter den Käufern des Programms zu bekämpfen: Eine Lizenzbindung. Die Programm-Seriennummer wird bei der ersten Registrierung dauerhaft gebunden an die Adresse des ersten Kunden. Und nur dieser Kunde kann danach auf die von Spore angebotenen Online-Inhalte zugreifen, die den Witz des Programms ausmachen und als wesentliche Eigenschaft auf der Packung beworben werden: "TEILE mit der Welt". Aber - was ist, wenn ich innerhalb der Familie mehrere Onlinekonten brauche? Schließlich will ich die selbst erstellten Spielinhalte der Tochter in Form rosaroter Spore-Schweinchen nicht unbedingt in meinem Spiel teilen, sondern meine selbst erstellten Spore-Drachen lieber unter eigenem Onlinenamen veröffentlichen. Und manche Familien haben mehrere Kinder, die sich nicht an einem Rechner ins Gehege kommen sollen, um sich gegenseitig die Spielinhalte zu löschen. Schließlich - was tun, wenn das Programm verkauft werden soll? Die Mailadresse will gar niemand "teilen"?

Spore - Bild der Weltraumphase
Der Kunde hat zu diesem Punkt berechtigte Hoffnung. Es gibt im Programm den Punkt "Benutzer wechseln". Und im gedruckten Handbuch findet sich der Absatz "Du kannst für jede Installation des Spieles mehrere Spore-Konten haben". Aber - wieso klappt das dann nicht? Nun, das könnte damit zusammenhängen, dass die Entwickler diesen dringend erforderlichen Punkt zwar vorgesehen haben mögen, er aber vom EA-DRM offenbar nicht mit nur einer Lizenz erlaubt wird. EA Deutschland schweigt sich dazu aus, EA USA spricht im offiziellen Spore-Benutzerforum von einem "Fehldruck" der Anleitung: "That section in the manual was a misprint and will be corrected in future printings of the manual. There is one Spore registration/account per game/serial code so you are correct in that you cannot make multiple accounts at this time.
Einigen Kunden in den USA soll es gelungen sein, EA von ihrer "persönlichen Situation" zu überzeugen - ihnen wurde ein zweites Onlinekonto freigeschaltet - nachdem Sie eine zweite Lizenz für ihren PC gekauft hatten, wie in der EULA beschrieben: "EA kann als Bedingung zur Nutzung der Software verlangen, dass jeder Endbenutzer die Software online registriert und/oder zusätzliche Lizenzen erwirbt. Hmmm - das Spiel an einem PC kann für mehrere Spieler also teurer werden. Aber - wenn ich das Spiel nun verkaufen möchte? Ich möchte meinen persönlichen Internetaccount ja eigentlich nicht mitverkaufen? Oder wenn jemand das Spiel vielleicht auf dem Flohmarkt kauft, ohne dabei zu vermuten, die Accountdaten des Vorbesitzers erfragen zu müssen? Der Käufer kann dann ja überhaupt nicht mehr online spielen? Nun, da sieht es leider nicht so gut aus, denn wir erinnern uns wieder an die EULA: Das Recht auf den Erhalt von Updates und dynamischen Inhalten sowie das Recht auf die Nutzung beliebiger Online-Dienste von EA in Verbindung mit dieser Software kann möglicherweise nicht übertragen werden.
Hmmm. Also irgendwie versteht man das alles als eigentlich gern zahlender Kunde ab einem gewissen Punkt nicht mehr. EA meint schließlich "Der Kopierschutz von Spore... dient zur Bekämpfung der Softwarepiraterie." Aber irgendwie bin ja immer ich als Käufer betroffen - bin ich als Käufer also bereits ein "Softwarepirat"? Oder soll das vielleicht heißen, dass man bei einem Weiterverkaufen des Spieles nach Erreichen der maximalen Computeranzahl ein Softwarepirat wird, egal ob bewusst oder unbewusst, da dieses von der EULA untersagt ist und vom DRM geblockt wird? Kann mich dann als "Weiterverkäufer-Softwarepirat" vielleicht ein Gebrauchtverkäufer verklagen, der mit dem Spiel mangels eigenem Account nicht mehr online gehen kann? Der das Spiel möglicherweise noch nicht einmal mehr aktivieren kann?
Das Ergebnis dieser Überlegungen ergibt für ehrliche Kunden erst einmal wenig Sinn. Zudem scheint der "Kopierschutz zur Bekämpfung der Softwarepiraterie" nicht auf dem Hauptgebiet zu funktionieren. Denn laut den Spielenachrichten ist Spore auf Rekordkurs - mehr als 500.000 illegale Downloads innerhalb kürzester Zeit nach dem Erscheinen. Es "könnte das am häufigsten illegal runtergeladene Computerspiel der Geschichte werden". Hmmm. Wurde vielleicht der Kopierschutz falsch programmiert? Denn im Endeffekt wirkt er ja ganz anders, nämlich eher als eine Art "Weitergabeschutz... zur Bekämpfung des Gebrauchthandels"?
Ist das DRM also vielleicht ein tragisches Versehen? Wurde statt der Raubkopierer möglicherweise versehentlich der ehrliche Endverbraucher als Softwarepirat in das DRM einprogrammiert? Nein, wie Insider berichten, arbeitet das DRM in guter Absicht. Vor der Spore-Veröffentlichung hat eine Analyse von EA nämlich ergeben, Zitat: "for us second-hand sales is a very critical situation, because people are selling multiple times intellectual property." Durch Gebrauchtverkäufe wird laut EA intellektuelles Eigentum also mehrfach verkauft. Das hört sich ja wirklich irgendwie illegal an, EA verdient ja nur einmal an der Kassentheke, Zitat: "digital goods is not actually becoming inferior in quality, so people passing that on is actually very challenging for us". Dass Software sich nicht von allein verbraucht, wertet EA also also Herausforderung. Dagegen soll etwas getan werden. In dieser "kritischen Situation" will EA aber behutsam vorgehen, Zitat: "how much cannibalisation do you really have on second-hand sales? That's such a complex subject, we're not going to be overly confrontational, we're going to solve it with better, more interesting and online offering going forward - and that should actually solve the whole current dilemma." EA will also keine Konfrontation, sondern bessere und interessantere Onlineangebote vorlegen, um das Problem des bestehenden Gebrauchtmarkts zu lösen.

Spore - Bild des Kreaturen-Editors
Falls mit den "besseren und interessanteren Onlineangeboten" nun Spore mit seinen DRM-Einschränkungen als Vorreiter einer neuen Generation von EA-Computerspielen gemeint sein sollte, ergäbe sich allerdings für mich ein intellektuelles Problem. Mein einfaches Zwergengehirn als Verbraucher könnte nämlich wieder der deutschen Managerelite nicht folgen. Stattdessen würde mir die begrenzte Wahrnehmung nämlich einreden, dass es zwar wohl irgendwie "interessanter" sein möge, wenn ein Gewohnheitsrecht wie der Weiterverkauf von Musik-CDs, Video-DVDs oder Computerspielen künftig per Online-DRM eingeschränkt würde, aber dass dieses für mich persönlich irgendwie doch kaum "besser" wäre?
Von den edlen Gedankenspielen der Elben nun zurück in das alltägliche Leben der Zwerge. Darf ich Verbraucherzwerg es einmal deutlich formulieren? Mir stinkt es. Gewaltig. Ich muss mir nur vorstellen, wie ein Kind künftig auf dem Flohmarkt von seinem sauer ersparten Taschengeld ein Computerspiel kauft - das dann aber trotz Originaldatenträger und Seriennummer zu Hause nicht mehr "aktiviert" und gespielt werden kann. Warum? "Zum Schutz vor Softwarepiraten." Wenn in diesem Moment dem Kind als "Softwarepirat" die Tränen kommen, möchte ich das Beil aus der Kiste holen. Elben? Eher Dunkelelfen! Denn die letzten Nutzer eines Spieles beißen so künftig die Hunde bzw. das DRM. Während gutbetuchte Kinder sich neue Spiele beim MediaMarkt kaufen, bleibt ärmeren Kindern oft nur der Gebrauchtkauf, z.B. vom Flohmarkt. Und dort können sie künftig für ihr bisschen Geld dann immer öfter wertlose, da verbrauchte Ware bekommen - dank DRM. Und vor allem dank der fehlenden Verbrauchswarnung auf der Verpackung von DRM-Spielen. Kann uns gegen diese künstliche Produktverstümmelung denn gar nichts schützen? Nun, es gibt eine kleine Hoffnung auf die Rückkehr des Königs Verbraucher. Wir Verbraucherzwerge haben eine Vertretung, die...
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen sind unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen, welche die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft vertreten. Sie verfolgen Rechtsverstöße, etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln. Also gehe ich zu meiner örtlichen Verbraucherzentrale, um den "Fall Spore" vorzutragen. Ich fühle mich nämlich getäuscht. All die seltsamen Ergebnisse meiner Recherchen finde ich als Einschränkungen des Produkts auf der Spore-Packung nämlich gar nicht beschrieben. Als "Corpus Delicti" nehme ich die Packung gleich mit. Zwar muss ich zuerst, da die Verbaucherzentralen von der öffentlichen Hand unterfinanziert sind, eine Beratungspauschale von 15 Euro bezahlen, dafür darf ich aber eine qualifizierte Rechtsanwältin sprechen, was zu dem Preis als Schnäppchen gelten kann. Und alles ganz ohne DRM. Hier mein Bericht:

Spore - Bild der Zivilisations-Phase
Nach der Begrüßung halte ich der Rechtsanwältin erst einmal meine "Galactic Edition" hin und bitte sie, diese auf eventuelle Einschränkungen zu überprüfen. Sie kann bis auf die üblichen und oben genannten Kopierschutz- und Registrierungshinweise nichts finden, außer dass EA "mit einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe die Online-Features nach Bekanntgabe auf www.ea.com einstellen kann". Soweit so gut, damit können wir wohl leben. Dann frage ich sie, ob ihr ersichtlich sei, dass das Programm auf maximal drei Computern installiert werden kann? Und dass nur der erste Kunde das Spiel auf sich registrieren kann und die Onlinekomponente nutzen kann? Nein meint sie, das sei Ihr nicht ersichtlich. Ob sie denn damit rechnen würde, frage ich. Nein meint sie, das sei bei Computerspielen aus dem Regal nicht marktüblich.
Damit ich die Sachlage besser verstehe, erläutert mir die Rechtsanwältin kurz einige Rechtsgrundlagen. Ab hier hoffe ich, alles korrekt wiederzugeben, ansonsten bitte ich um Hinweis an meine Adresse. Also: Der Besitzer geistigen Eigentums darf in seinen Lizenzbedingungen festlegen, was er möchte. Er allein bestimmt, wie ein Kunde das Produkt nutzen darf. Ein Verlag als Rechteinhaber darf demnach die Lizenzbestimmungen grundsätzlich so regeln, wie es ihm sinnvoll erscheint. Aber - jetzt kommen die Feinheiten: Wer als Geschäftsmann ein professionelles Softwareprodukt kauft, oft mit größerem Wert, von dem kann erwartet werden, sich vorher die Lizenzbestimmungen zu besorgen und durchzuarbeiten. Wer dagegen als Privatmann aus dem Regal ein Computerspiel als Massenware zieht und an der Kasse bezahlt, darf von marktüblichen Nutzungsbedingungen ausgehen. Und diese dürften derzeit keine der obigen Einschränkungen vorsehen, wie EA sie bei Spore erst bei Installation per meterlanger EULA bekannt gibt.
Da diese Einschränkungen zum Zeitpunkt des Kaufes nicht ersichtlich waren, könnten daraus zivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen folgen. Zivilrechtlich könnte ein Käufer die zum Kauf unbekannten Einschränkungen als Mangel gegenüber dem Verkäufer gelten machen, in meinem Fall gegenüber dem Elektromarkt, in dem ich das Spiel gekauft habe. Wieder an Kinder denkend, die so ein Spiel auch ahnungslos vom Flohmarkt hätten mitbringen können, erscheint mir dieser Ansatz für Spore-Käufer weniger sinnvoll. Deshalb dürften die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen effektiver sein: Wenn ein Hersteller nennenswerte Produkteinschränkungen auf der Packung verschweigt, verschafft er sich hierüber möglicherweise gegenüber der Konkurrenz einen ungerechtfertigten Vorteil. Dagegen kann die Verbraucherzentrale vorgehen, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
Vielleicht hätten also Leute eher etwas anderes gekauft, wenn Ihnen die Einschränkungen vorher bekannt gewesen wären. Verpackungsaufdrucke wie "Kann nur auf 3 Computern installiert werden" oder "Seriennummer wird dauerhaft an die Adresse des Erstkäufers gebunden" oder "Nur der Erstkäufer hat ein Recht auf Onlineinhalte" hätten notwendige Hinweise für potenzielle Käufer zur realistischen Abschätzung des Warenwertes sein können. Die Rechtsanwältin nimmt nun die Daten auf, um diese in die zentrale Datenbank der Verbraucherzentralen einzugeben und einen Spezialisten zu bitten, das Material zu sichten.

Spore - Videovorstellung
Auch wenn EA das problematische DRM bei Spore und künftigen EA-Titeln also nach eigenem Ermessen so restriktiv wie gewünscht gestalten kann - es besteht zumindest Hoffnung darauf, dass die Einschränkungen deutlich auf der Verpackung genannt werden müssen, damit Kunden auf diese Weise vor dem Kauf ausreichend informiert werden und sich ein objektiveres Urteil über den Warenwert bilden können.
Danke fürs Lesen

Kai Fiebach

Übersicht neuer EA-Titel mit "DRM-Verbrauchsfunktion"
  • Command & Conquer: Alarmstufe Rot 3
  • Crysis Warhead
  • Dead Space
  • FIFA 09
  • Fussball Manager 09
  • Littlest Pet Shop
  • Mass Effect
  • Mirror's Edge
  • Need for Speed Undercover
  • NHL 09
  • Spore

  • Quellen
  • Electronic Arts
  • Electronic Arts: DRM-Erklärung
  • Electronic Arts: Infos zum Kopierschutz
  • Spore-Homepage
  • Spore-Forum (englisch, offiziell)
  • Thema bei 4Players
  • Thema bei Heise
  • Thema bei Spiegel Online
  • Rechtliche Diskussion bei 4Players

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